AGB Ferien bei Goos
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung unserer Ferienwohnungen. Vermieter Olaf Goos, Dorfstr.12 in 24351 Sieseby
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in
ader Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
- Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2.1 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 10. aufgeführten Stornogebühren an.
- Zahlung des Vertragspreises
Zahlung des Mietpreises erfolgt grundsätzlich durch Überweisung auf das in der
Bestätigung angegebene Konto des Vermieters
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Zahlungsfristen
Bei verbindlicher Buchung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung
von 10% der Miete durch Überweisung zu entrichten. Der verbleibende Restbetrag
ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Für den Fall einer kurzfristigen
Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich mit Eingang
der Buchungsbestätigung zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten.
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- Bezug des Mietobjektes (Anreise)
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab
15:00 Uhr und endet am letzten Tag um 10:00 Uhr.
- Schlüssel
Dem Gast werden am Anreisetag 2 Schlüssel für das Mietobjekt übergeben. Bei
Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die
notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
- Abreise
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen
wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in
einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu
schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.
Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten
Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel
und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels
Unterschriftsleistung zu bestätigen.
- Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur
Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis
des Vermieters.
- Haustiere, Rauchen
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der
Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das
Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
- Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt
Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während
der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem
Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei
denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der
Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft.
Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw.
eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter
anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche
zu.
- Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten
Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt
des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc. die
Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet
der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines
Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl.
Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
- Rückabwicklung des Vertrages
Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast kein allgemeines, kostenfreies,
gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen
Beherbergungsvertrages zusteht. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B.
Autopannen entbinden den Gast nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter 90 % des Mietpreises zu zahlen.
Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt
diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der
Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen anderen Mieter stellt,
der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt und für sich
als verbindlich anerkennt, kann der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung
erstellen und den bisherigen Mieter aus dem Vertrag entlassen. Ein Rechtsanspruch
hierauf hat der Mieter hierauf nicht.
- Laden von Akkus für Fahrräder
Das Laden der Akkus ist aus Brandschutzgründen in den Wohnungen verboten.
In unserem Fahrradschuppen steht ihnen dafür eine gekennzeichnete Ladestation
kostenlos zur Verfügung.
- Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht
Eckernförde zuständig